Bei der Behandlung von Suchverfahren darf man nicht eine der zentralen Fragen der Klassifikation von Algorithmen auslassen, die Bestimmung des Berechnungsaufwandes. Man spricht auch von der Ordnung eines Verfahrens. Dabei geht es um die Abhängigkeit der wesentlichen Aufwandskomponenten, nämlich
Musterbeispiel für das erste Problem ist die Breitensuche, für das zweite ist es die Tiefensuche.
Interessanterweise ist es dabei nicht wichtig, sich über konstant wirkende Faktoren oder Summanden Gedanken zu machen. Allein entscheidend für die prinzipielle Frage der Berechenbarkeit ist die Abhängigkeit des Berechnungsaufwandes von den Variablen, die den Problemumfang beschreiben. Ein Beispiel: Bei der Expansion eines Graphen spielt die Zahl der möglichen Verzweigungen in einem Knoten eine wichtige Rolle: Führt man drei Schritte bei jeweils fünf möglichen Verzweigungen aus, dann sind 5 3 Schritte notwendig, um alle Möglichkeiten zu untersuchen.
Man spricht in diesem Zusammenhang von der Ordnung eines Algorithmus und gibt ihn mit O(n), O(n2) usw. an.